Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

Dienstag, 8. November 2011

Themen für den Kreisparteitag: Europäische Finanzpolitik und Bankenrettung

Volker Reusing
Thorner Str. 7
42283 Wuppertal
0202 / 2502621
Kreisvorsitzender der ödp Bergisch Land
an die Bundesgeschäftsstelle der ödp Sartoriusstr. 14, 97072 Würzburg
 42283 Wuppertal, **.**.2011

Antrag zum 43. ÖDP-Bundesparteitag in Hannoversch Münden am 21.+22.04.2012
 Der Bundesparteitag möge Folgendes beschließen:

1. Der Bundesparteitag der Ökologisch-Demokratischen Partei solidarisiert sich mit den  Verfassungsbeschwerden der Bürgerrechtlerin und Ökodemokratin Sarah Luzia Hassel-Reusing gegen die Zustimmung zur „kleinen Vertragsänderung“ (Art. 136 Abs. 3 AEUV) und zum Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM).

2. Die Ökologisch-Demokratische Partei unterstützt diese beiden Verfassungsbeschwerden dadurch, dass sie deren Sichtbarkeit unterstützt (über Internetseite, Parteimagazin, Pressemitteilung und monatliche Parteirundmail )

Link zur Verfassungsbeschwerde von Sarah Luzia Hassel Reusing. 

.Begründung:



Die „kleine Vertragsänderung“ enthält eine undemokratische Blankett-Ermächtigung zur Schaffung immer neuer rechtlicher Mechanismen zur Stärkung des Finanzsektors („Finanzstabilität“), also von großen Banken und Versicherungen, damit diese weiterhin die Zinsen, welche sie für Staatsanleihen erhalten, in die Höhe spekulieren können, und dafür auch noch von den Steuerzahler anderer Staaten der Eurozone gegen Ausfallrisiken abgesichert werden. Die angebliche Sicherung des Euros ist nur PR, um die Bürger für dumm zu verkaufen.

  • Wie das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums aus Januar 2011 am Beispiel Griechenlands zeigt, sind von den 110,- Mrd. € Darlehen für das Land 88,- Mrd. für desen alte Gläubiger (in erster Linie französiche und deutsche Banken) und 10,- Mrd. € für einen präventiven griechischen Bankenrettungsfonds vorgesehen, nur 12,- Mrd. € zur Verfügung für den griechischen Haushalt.


  • Und dafür hat Griechenland Auflagen der Troika aus IWF, EZB und EU-Kommission erfüllt, wie Langzeitarbeitslosen jegliche Hilfe zum Lebensunterhalt zu streichen, den Kündigungsschutz zu lockern, das Waldgesetz aufzuweichen, Bahnstrecken stillzulegen, das Gesundheitswesen abzubauen, 50.000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst zu entlassen und einenTeil der Verwaltung zu privatisieren.


  • Daneben missbrauchte die EU- Kommission ihre Macht über das Defizitverfahren Griechenlands, um die Griechen zur Marktöffnung für Gentechnik zu zwingen. Die Iren wurden sogar gezwungen, Geld aus Rentenkasse zu nehmen zur Unterstützung maroder irischer Großbanken, damit deren Gläubiger (vor allem britische, amerikanische und deutsche Banken) ihr Geld zurückerhalten.


  • Irland hat akute Zahlungsprobleme überhaupt erst erhalten durch einen völlig überdimensionierten irischen Bankenrettungsschirm. 


  • Gestützt auf Art. 136 Abs. 3 AEUV will die EU-Kommission nun auch noch vorbeugendende Kapitalerhöhungen der Banken, die beim Bankenstresstest durchgefallen sind, aus Steuermitteln erzwingen, und will sie gesamtschuldnerische „Eurobonds“, bei denen alle Steuerzahler der Eurozone für alle neuen Staatsanleihen aller anderen Staaten der Eurozone haftenmüssen, durchsetzen. Das ist auch eine Folge der völlig überdimensionierten Parteispenden von Banken und von bankendominierten Kungelrunden, wo Politiker für die Erfüllung von Bankeninteressen mit Medienaufmerksamkeit bezahlt werden. Die „kleine Vertragsänderung“ würde aber nicht nur dazu führen, dass die Staaten sich für die Banken verausgaben und selbst hilfebedürftig werden, sondern sie bestimmt in ihrem zweiten Satz auch noch, wie man gegen die Bürger vorgehen soll, nämlich mit einer Strenge, wie es der Praxis (nicht der Satzung) des Internationalen Währungsfonds (IWF) entspricht. Also vollkommen blind gegenüber den Grund- und Menschenrechten der Einwohner der Schuldnerstaaten.


  • Zu den Mechanismen, die man auf die „kleine Vertragsänderung“ stützen will, gehören die Verschärfung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und die Einführung des Ungleichgewichtsverfahrens, damit die EU-Kommission den Staaten noch mehr Auflagen für Sozialabbau und Privatisierung machen kann.


  • Unter das Ungleichgewichtsverfahren würde man alle Staaten der Eurozone bekommen, nicht nur die mit Zahlungsproblemen oder zuviel Neu- oder Gesamtsverschuldung. Und es würde der Kommission die Macht geben, sanktionsbewehrte Empfehlungen zu machen zum Eingriff in alle Bereiche der Lohn-, Finanz- und Wirtschaftspolitik, darunter inbesondere incl. der Ermächtigung, alle bisher nicht handelbaren Güter handelbar zu machen. Dafür will man sogar sämtliche Fördermittel der EU an die Erfüllung der Empfehlungen der Kommission koppeln, erst einmal der Kohäsions- und Strukturmittel und danach selbst der Agrarmittel, die bäuerliche Landwirtschaft also gleichsam als ökonomische Geisel der Erfüllung der Empfehlungen der Kommision nehmen.


  • Unter den Empfehlungen der Kommission dürfte dann jeweils auch, wie das Beispiel Griechenlands zeigt, die Erzwingung der Gentechnik in der Landwirtschaft sein. .


  • Für die Staaten mit akuten Zahlungsproblemen ist der dauerhafte Rettungsschirm ESM geplant. Dieser soll das Recht haben, sich selbst seine Finanzmittel beliebig erhöhen zu können. Beim ESM sollen ausdrücklich neben der Troika auch die großen privaten Gläubiger den Schuldnerstaaten politische Auflagen machen können – natürlich auch alle mit einer menschenrechtsblinden Strenge nach Art. 136 Abs. 3 S. 2 AEUV.


  • Die Verfassungsbeschwerden von Sarah Luzia Hassel-Reusing wenden sich gegen die Zustimmung zu Art. 136 Abs. 3 AEUV (und was man nachweislich darauf stützen will) und gegen den ESM. Darüber hinaus machen sie geltend, dass es im Falle akuter Zahlungsprobleme Deutschlands einen fairen Ausgleich zwischen Gläubigern, Steuerzahlern und Empfängern staatlicher Leistungen geben muss am Maßstab der in dem Land geltenden Grund- und Menschenrechte.  Sie machen geltend, dass dem Mißbrauch des EU-Rechts Grenzen durch Volksabstimmungen über alle Grundgesetzänderungen, über alle relevanten EU-Rechtsakte und über den Verbleib Deutschlands in der Eurozone gesetzt werden müssen. Und sie macht den Vorrang der universellen Menschenrechte der Vereinten Nationen vor sämtlichem EU-Sekundärrecht (also vor allemEU-Recht, was nicht in den grundlegenden Verträgen der EU steht) geltend. Denn Menschenrechte wie auf Nahrung, Wohnung, soziale Sicherheit incl. Sozialversicherung und auf einHöchstmaß an Gesundheit gibt es für Deutschland nur über den UNO-Sozialpakt. SämtlicheAuflagen der EU dürfen nur insoweit erfüllt werden, wie sie auch mit den universellen Menschenrechten vereinbar sind. Beschluß auf dem Kreisparteitag der ÖDP Bergisch-Land am 19.11.2011 mit (*/*/*)  Stimmen


  • Mit freundlichen Grüßen,  Volker Reusing

    (Volker Reusing hat aus Gründen, die nicht in unserem KV liegen im Herbst 2012 die ÖDP verlassen. Seine Menschenrechtsarbeit wird aber von den Mitglieder der bergischen ÖDP weiter unterstützt.) 

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