Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

Montag, 7. Mai 2012

Euro- Rettung, Staatsfinanzen, Menschenrechte - Hintergründe zur EU- Politik und welche Bedeutung die Pläne im Rechtssystem haben

Interview mit Volker Reusing (damals Vorsitzender der ÖDP Bergisches Land, Menschenrechtler) durch Daniel Neun von Radio Utopie.
Zum Hören:

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Youtube


Der schriftliche Text hier weicht durch Bearbeitung von Felix Staratschek zum Teil vom gesprochen Text ab. Ziel dieser Änderungen sind redaktionelle Anpassung an den Drucktext ohne Inhaltsänderung, wobei das bei der Textmenge nur teilweise durchgeführt wurde. Übertragungsfehler beim Abhören und aufschreiben der Audio- Inhalte sind nicht ausgeschlossen, da die Übertragung in Schrift mehr als 10 mal so lange gedauert hat, wie ein einfaches Abspielen der Datei. Verbindlich sind daher für Radio Utopie und Volker Reusing nur die Inhalte der Audiodatei und nicht diese Übertragung in Schrift. Aber durch diesen Text soll das Interview für Suchmaschinen findbar werden oder an Computern ohne Lautsprecher gelesen werden können. Textampassungen sind durch Nachbearbeitungen weiter möglich.

Ergänzung im Januar 2013: zu schlagworten wurden Links zur Verfassungsklage von Sarah Luzia Hassel Reusing gesetzt.




Radio Utopie:
Am 6. April 2012 habt ihr wiedermal mit einer Verfassungsklage das Bundesverfassungsgericht hochgescheucht.

Volker Reusing:
Hochgescheucht, wachgerüttelt, sofern das noch nötig war. Es ging diesmal darum, dass dieser Europäische Finanzierungsmechnismus drei Stufen enthält, die Griechenlandhilfe war die Testversion, dann kam EFSM als EU- Verordnung, dann EFSF, das haben sie über eine Bank oder Zweckgesellschaft gemacht, wo sich die Staaten daran beteiligen und einen völkerrechtlichen Vertrag, den EFSF- Rahmenvertrag. Danach wollen sie dann den ESM als dritte Stufe einführen als eigene völkerrechtliche Organisation, wie EFSF, nur praktisch der Turbo, noch ein bisschen undemokratischer, noch unsozialer, noch teurer.
Und uns geht es darum: Es gibt ein Gesetz, das heißt Stabilitätsmechanismusgesetz oder STABMACHGE und dieses Gesetz ist eingeführt worden im Mai 2010 und im damaligen Gesetzblatt verkündet worden. Wir haben damals am 29. Mai schon dagegen geklagt. Es haben auch andere geklagt, z.B. Dr. Gauweiler (CSU) und Professor Schachtschneider. Die haben damals geltend gemacht, dass der Bundestag mehr beteiligt werden muss und dass man da nicht so viel Geld hingeben dürfte. Dazu hat das Verfassungsgericht festgestellt, dass damals noch nicht zu viel Geld gewesen wäre um das per Verfassungsgericht zu stoppen, es hat aber auch klar gemacht, dass da mehr Beteiligungsrecht in das Gesetz rein muss. Das war ein Urteil zum Pilotverfahren am 07. 09.2011. Dann ist man hergegangen und hat das Gesetz geändert, durch den Bundestag und den Bundesrat geschickt und das ist am 09.10.2011 verkündet worden. Es wurden da einige Verbesserungen aber auch Verschlimmbesserungen eingebaut. Wegen des Fortgangs der Ereignisse oder auch weiteren Recherchen kann es sein, dass einzelne Aussagen nicht den letzten Stand der Dinge wiedergeben.

Radio Utopie:
Welche da wären?

Volker Reusing:
Die Verbesserungen: Einige der grundlegensten Dinge müssen durch den Bundestag entschieden werden, dass kann die Regierung nicht auf der Ebene dieses ESFM Grundlage des völkerrchtlichen Vertrages EFSF- Rahmenvertrag alleine machen oder die Vertreter der Regierung, das ist zum Beispiel wenn man den EFSF- Rahmenvertrag ändert, muss da zugestimmt werden, dass muss der Bundestag machen, also das ganze Plenum wohlgemerkt. Das Plenum muss auch abstimmen, wenn da Finanzhilfen an ein Land vergeben werden und bei einigen grundlegende Dinge mehr. Einen Teil muss der Haushaltsausschuss zustimmen. Das Plenum sind akut 620 Leute, Haushaltsausschuss 41. Und man hat ein Sondergremium geschaffen, das sind nur 9 Leute. Dagegen haben im Oktober 2011 zwei SPD- Abgeordnete geklagt und haben fast vollständig damit Recht bekommen, dass das Sondergremium nicht sein darf, dass man da nicht auf nur 9 Leute viele Entscheidungen hin delegieren darf. Das wäre ein intransparentes Sondergremium im Vergleich zu einen Haushaltsausschuss oder dem Plenum des Bundestages, die wesentlich transparenter sind. Und jetzt hat das Verfassungsgericht am 28.02.2011 entschieden und jetzt am 29.03.2012 haben die einen Gesetzentwurf gemacht, um das Ganze wieder zu ändern.

Radio Utopie:
Wer hat das gemacht?

Volker Reusing:
Beim Bundestag war das auf der Tagesordnung. Ich weiß jetzt nicht genau, ob es von der Regierung oder den Fraktionen kommt. Es ist eine Verbesserung. Nur, uns ging es darum, sie haben damals außer dem Sondergremium eine weitere Verschlimmerung eingebaut, nämlich §3 Absatz 2 Nr. 3 dieses STABMACHGE und es enthält nicht nur, dass für die Zustimmung zu Änderungen des EFSF- Rahmenvertrages der Bundestag zuständig ist, sondern auch, dass man da per einfachen Beschluss zustimmen darf. Das ist ein riesiger Unterschied, ob man ein Gesetz dafür braucht, oder ob man ein Gesetz macht, was ermöglicht, einen intransparenten Beschluss zuzustimmen.

Radio Utopie:
Und dieses Gesetz, dieses Stabilisierungsmechanismusgesetz, indem also dieser kleine typische Fangarm eingebaut wurde von Regierungen und Fraktionen – man weiß ja das ist mittlerweile alles das Gleiche – das geschah am 28. September 2011?

Volker Reusing:
Ich glaube, das ist eingebracht vom Bundestag am 29.9., Bundesrat am 30.09., beschlossen am 9.10.2011 verkündet. Da es kein Zustimmungsgesetz selber ist, konnte man ja nach Verkündung klagen. Nur, wenn jetzt die zweite Änderung beschlossen wird, können wir nicht mehr von der Form her wirksam klagen gegen das, was bei der ersten Änderung rein kam.
Und dieser Intransparente Beschluss, man weiß nicht, ob ein einfacher Beschluss auf der Tagesordnung des Bundestages erscheint, wodurch mögliche Verfassungskläger vorher Bescheid wüssten, man weiß nicht, ob der Bundespräsident bei einem Beschluss – anders als bei einem Gesetz – dann vorher, bevor es verkündet würde, es für nötig hält, dies juristisch zu prüfen hat oder ob er das prüfen darf und ob er das dem Verfassungsgericht vorlegen darf oder auch muss, wenn der die Verfassungsmäßigkeit bezweifelt.
Dann ist dieser Beschluss nur im Bundestag und nicht im Bundesrat - werden da nicht die Rechte der Länder übergangen? Bei Zustimmungsgesetzen, die auch die Länder berühren, müssen Bundestag und Bundesrat ran. Und wird es überhaupt im Gesetzblatt verkündet oder kriegt man es erst mit, wenn die Veränderungen ratifiziert ist?
Das hat bei uns auch zu der Überlegung geführt, Moment mal, dieses STABMACHGE ist kein Zustimmungsgesetz. Deutschland hat diesen ganzen Rahmenvertrag überhaupt nicht zugestimmt, es wurde nur durch dieses Gesetz die Ermächtigung gegeben zu riesigen Bürgschaften, damit die Gläubiger anderer Staaten pünktlich bezahlt werden und damit die Staaten ganz viel Auflagen erfüllen sollen, darunter ein massiver Sozialabbau. Deutschland hat aber selber mit diesem Gesetz nicht dem Vertrag zugestimmt, sondern versucht, an Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz, der eindeutig die Gesetzesform dafür vorschreibt, vorbei einen Beschluss so zu machen, dass die Leute es nicht mitkriegen.

Radio Utopie:
Darf ich nochmal zusammenfassen: Es geht also um eine im Stabilisierungsmechanismus STABMECH- Gesetz eingebaute quasi- Ermächtigungen, eine Selbstermächtigung, einen Automatismus der immer wieder die Gesetzgebungskompetenz, festgeschrieben im Artikel 59 Grundgesetz des Bundestages umgeht.

Volker Reusing:
Nicht des Bundestages, der Bundestag würde da schon zustimmen, aber der Bundesrat wird umgangen und der Bundespräsident wahrscheinlich auch und die Öffentlichkeit wird nicht rechtzeitig informiert. Es ist so, zu Zustimmungsgesetzen zu internationalen Verträgen oder bei Änderungen von denen kann man normaler Weise klagen, wenn beide Parlamentskammern zugestimmt haben, also Bundestag und Bundesrat, aber nur vor Verkündung. Hier weiß man gar nicht, findet die Verkündung statt? Und wenn die Verkündung stattfindet und weiß man gar nicht, ob es an den gleichen Maßstäben zu messen ist, wie bei Gesetzen oder ob es bei der Verkündigung des Gesetzes bereits zu spät ist, zu klagen. Deshalb verstößt das nach unserer Rechtsauffassung nicht nur gegen Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz, was ja eher abstraktes Verfassungsrecht ist – da kann ein Einzelner ja nur dann dagegen klagen, wenn gleichzeitig Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt sind – sondern auch gegen das grundrechtsgleiche Wahlrecht – hier werden wir ja auch als Wähler bei Landtagswahlen völlig ausgehebelt, weil Bundesrat nichts mehr zu sagen hat – und es verstößt auch dagegen, das wir als Landtagswähler dies beeinflussen können. Wir kriegen es ja gar nicht mit was da gemacht wird – wenn das ein intransparenter Beschluss ist.
Aber die heftigste Verletzung ist vor allem gegen die Rechtsweggarantie: Die Wollen den Sachen zustimmen können, ohne das einer dagegen klagen kann, Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz, und der Wernike- Kommentar nennt doch gerade Artzikel 19 Absatz 4 Grundgesetz die Königin unter den Grundrechten und auch in einer Randnummer des Lissabonurteils steht, dass die Rechtsweggarantie in der Rechtsstaatlichkeit wurzelt und sowohl Demokratie als auch Rechtsstaatlichkeit sind nach Randnummer 216 und 217 des Lissabonurteils genauso unantastbar, wie die Menschenwürde.

Radio Utopie:
Sehe ich das richtig, gehört die auch im Urteil zum Vertrag von Lissabon zu den festgezurrten, nicht verhandelbaren Grundrechten und der Verfassungsidentität, die Beteiligung der Länder?

Volker Reusing:
Der Föderalismus als solcher ist auch unantastbar. Da gibt es auch die Gesetzgebung, die sagt, wenn es die Länderinteressen berührt und Bundesgesetzgebung ist und Bundesgesetzgebung ist ja auch die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen, dann muss der Bundesrat mit entscheiden. Als Landtagswähler wird man da auch ausgehebelt. Das Schlimmste ist aber, auch die Tragweite dessen, die wollen den EFSF, also die zweite Stufe im Euro- Rettungsschirm, umbauen können in einen Ersatz- ESM, falls der ESM abgelehnt wird. Dieser EFSF- Rahmenvertrag enthält in Artikel 10 Absatz 5 Buchstabe C die Möglichkeit, EFSF zeitlich zu verlängern und alle Vorschriften von EFSF zu ändern. Und darauf passt dieser §3 Absatz 2 Nummer 3 , der Bundestag muss zustimmen, aber nur per Beschluss, damit das Volk das bloß nicht mitkriegt und damit auch nicht mögliche Verfassungskläger. Und die EFSF- Verwalter können die Vorschriften umgestalten wie sie wollen, wenn die Mehrheit des Bundestages mitspielt. Wenn das Verfassungsgericht dann klagen zum ESM ablehnt, dann kommen die einfach und ändern den EFSF- Rahmenvertrag, gestalten den genau so um, wie den ESM, ohne das rechtzeitig jemand das mit einer Verfassungsklage verhindern kann. Und deswegen haben wir gesagt, wir müssen jetzt klagen, dass dieser Beschluss nicht gefällt wird.
Und sollte er schon gefällt worden sein, dann muss das jetzt sichtbar gemacht werden, denn wir haben einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Das ist es was wir zu allererst erreichen wollen, die einstweilige Anordnung, diese Beschlussmöglichkeit zu untersagen.
Es gibt da etwas, Barosso hat am 28.09.2011 in der Rede vorm Europaparlament gesagt, der EFSF- Rahmenvertrag ist ratifizierungsbedürftig, und – das findet man auch, wenn man sich anschaut wie die Anlage 3 zum EFSF- Rahmenvertrag gestaltet ist – wie im Formular, wo man ganz klar ratifiziert mit ausdrückt, wenn man das einschickt, nachdem das Parlament zugestimmt hat. Und am 26.10.2011, entweder war es der EU- Gipfel, ich glaube aber es war der Eurogipfel, da treffen sich einmal alle Regierungschefs und einmal die der Eurozone, ich glaube es war der Eurogipfel, hat man behauptet, alle Staaten hätten ratifiziert. Das ist jetzt mal spannend, ob das jetzt stimmt oder nicht.
Uns ist beim Ganzen jetzt die Dringlichkeit bewusst geworden, als wir am 29.03. gesehen haben, Mensch, da ist jetzt ein Gesetzentwurf, die wollen das Ding verbessern, bevor die das im Bundestag beschließen, müssen wir klagen können, um den § 3 Absatz 2 und die Möglichkeit durch einfachen Beschlusses, die Rechtsweggarantie, Wahlrecht und Rechtsstaatlichkeit zu umgehen, das müssen wir jetzt auf den Prüfstand stellen. Wir haben dann aus einem Entwurf von größeren Klagen – auch bzgl. ESM, usw. - innerhalb von 3 Kalendertagen Urlaub eine Single- Auskopplung von 240 Seiten gemacht, das war echt hart. Aber es hat funktioniert.

Radio Utopie:
Ja ihr lasst nicht locker. Respekt. Kannst du quasi in zwei drei Sätzen nochmal den Inhalt der Klage zusammenfassen, die ihr am 6. April 2012 eingereicht habt und auf welche Grundgesetzverletzungen durch den Bundestag, durch die Fraktionen, den üblichen Klumpatsch im Reichstagsgebäude, der sich immer noch Parlament schimpft? Könnt ihr das noch mal in zwei drei Sätzen zusammenfassen?

Volker Reusing:
Ich muss da noch auf was anderes eingehen, was das mit unseren sozialen Rechten macht. Aber ich fasse noch mal die Verletzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zusammen.
Einmal: Die machen diesen völkerrechtlichen Vertrag. Deutschland macht ein Gesetz, lässt die Abgeordneten völlig im Unklaren, was dass für eine Art von Gesetz ist, die geben die Bürgschaften über das Gesetz und die meisten anderen Länder stimmen diesen Rahmenvertrag zu. Das heißt, wenn sie selber in Finanznöte kommen, wollen sie sich da Geld leihen und sich den drakonischen Auflagen unterwerfen. Deutschland stimmt nicht zu und tut so, als hätte es zugestimmt, merkt das dann und will diese Zustimmung intransparent so nachschieben, dass es nur keiner merkt. Deshalb die Zustimmungsmöglichkeit per einfachen Beschluss. Und das wollen wir verhindern. Gerade jetzt, wo der Bundespräsident Christian Wulff nicht mehr Bundespräsident ist – der sich ja kritischgeäußert hat zum ESM.

Rede von Bundespräsident Wulff 2001 beim Treffen der Nobelpreisträger für Wirtschaftswissenschaften in Lindau (Rede ab der 14. Minute)



Volker Reusing erklärt die Inhalte des ESM:


Er hätte so einen einfachen Beschluss, wenn er das hinterher vorgelegtbekäme mit der Auffordrung, er solle ratifizieren, in seiner Brisanz erfasst. Jetzt haben wir einen neuen Bundespräsidenten, der noch nicht im Thema ist und dem man vielleicht damit überrumpeln könnte und der die Tragweite nicht kennt, weil das Thema für ihn neu ist. Und deswegen müssten wir jetzt schnell handeln und haben das innerhalb einer Woche auch getan.

Radio Utopie:
Habt ihr bisher schon Rückmeldungen bekommen aus Karlsruhe, also ein Aktenzeichen, dass es eingegangen ist, etc.?

Volker Reusing:
Was sie inhaltlich geantwortet haben mögen, dürfen wir bei einem laufenden Verfahren nicht sagen. Was ich sagen kann: Die Klage ist auf jeden Fall nicht offensichtlich unzulässig, das ist klar. Wir sind sicher, dass sie die einstweilige Anordnung prüfen, es ist ja auch Zeitdruck, der Bundestag trifft sich nächste Woche wieder und der Bundesrat wird sich ja im Mai wieder treffen und die wollen ja auch den ESM durch das Parlament bringen, irgendwann zwischen Anfang Mai und 15. Juni wollen die das alles durchhaben. Und bis dahin werden die wahrscheinlich den EFSF- Rahmenvertrag zustimmen wollen – völlig intransparent. Wenn die das zeitgleich machen würden, dann würden die Bundestagsabgeordneten ja vielleicht mitkriegen, was man da von ihnen verlangt und wie das zusammenhängt.

Radio Utopie:
Darf ich da nochmal bei zwei Aspekten nachhaken:
a) Du hast also Hinweise darauf, dass eventuell die Parteioligrachen geneigt sein könnten, wenn sie den ESM nicht durchbekommen, aus dem EFSF einen Ersatz- ESM zu konstruieren.

Volker Reusing:
Ja. Denn der EFSF sollte ursprünglich auslaufen, dass die keine neuen Kredite mehr geben, ab dem Zeitpunkt, wo man den ESM in Kraft setzt. Jetzt wird man aber den EFSF erst mal verlängern, sich die Möglichkeiten offen halten. Man hat die Gesamthöhe, was man an Bürgschaften oder an Kapitaleinzahlungen, die man geben will, für EFSF und ESM, was man geben will erhöht, in der Form, dass man sagt, das maximale Kreditvergabevolumen von beiden zusammen erhöht, von 500 Milliarden, die man vergeben will maximal auf 700 Milliarden für beides zusammen. Das hat man dieses Jahr im März schon beschlossen, einschließlich dass man den EFSF dieses Jahr erstmal fortführt und einschließlich des Artikels 10 Absatz 5 Buchstabe C nicht nur die Möglichkeit enthält, auf EFSF- Ebene den EFSF fortzuführen, sondern auch beliebig den Vertrag zu ändern. Das spricht ja eine ziemlich deutliche Sprache, dass man das sich in Reserve halten will. Und da muss man natürlich, da man nicht direkt gegen solche Rahmenverträge klagen kann – gegen was können wir klagen: Das erste STABMECHGE wurde überhaupt nicht zugestimmt. Es wurde einfach zum EFSF munter mitgestimmt, obwohl die Bundesrepublik Deutschland dem Vertrag gar nicht zugestimmt hat. Jetzt will man die Zustimmung nachschieben und macht dafür die Möglichkeit per Beschluss. Und da wo das Gesetz das eingebaut hat, gegen die Fassung kann man klagen und dann sagen, dieser Beschluss darf nicht passieren.

Radio Utopie:
Punkt Nummer 2: Ihr seht eine Aussicht oder Chance darauf, das Karlsruhe mit einer einstweiligen Verfügung reagiert und das ganze stoppt?

Volker Reusing:
Ja, denn bei einstweiliger Anordnung sagt das Verfassungsgericht, dass nicht als Maßstab genommen wird, ob die Klage insgesamt Erfolg haben wird, sondern man muss schauen, welcher Schaden ist größer, der Schaden, wenn die einstweilige Anordnung ergeht, oder der wenn sie nicht ergeht?
In der einstweiligen Anordnung haben wir nicht beantragt, Deutschland darf keine Bürgschaften mehr geben, sondern wir haben beantragt, da darf nicht zugestimmt werden. Wenn Deutschland zustimmt, kann Deutschland sich selber da Geld leihen, falls Deutschland selber in finanziellen Nöten ist, und ist von den Auflagen getroffen. Eine heftige Sache ist es aber auch, ohne das Deutschland es beantragt, oder ein anderer Staat, kann per EFSF, wenn das die Mehrheit der Staaten usw. das dort will, Staatsanleihen von dem betroffenen Staat auf dem Sekundärmarkt kaufen. Es können also gebrauchte deutsche Staatsanleihen gekauft werden. Das kommt aber nicht Deutschland zugute, sondern denen, die die gebrauchten Staatsanleihen loswerden und möglichst über dem Marktwert diese noch verkaufen wollen. Aber dafür werden die Staaten, die diese Staatsanleihen ausgaben auch mit Auflagen getroffen, ohne das diese überhaupt einen Hilfskredit beantragt haben. Und da haben wir gesagt, das kann aber nur passieren, wenn Deutschland diesem Rahmenvertrag zugestimmt hat. Auch deswegen darf der Beschluss nicht passieren. Das ist in der Klage auch ausführlich erläutert.

Radio Utopie:
Fassen wir nochmal zusammen, wie sich dieses merkwürdige Vertragsverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland, die ja tatsächlich immer noch existiert – auch wenn es ein paar Selbsthypnotiseure gerne anders sehen, wie ist dieses obskure Verhältnis zwischen unserer Republik und dieser Aktiengesellschaft im Großherzogtum Luxemburg Namens EFSF? Wie ist das Vertragsverhältnis? Und wer hat dem jemals zugestimmt?

Volker Reusing:
Die Zweckgesellschaft ist praktisch wie eine Bank, nur mit eingeschränkten Befugnissen. Die hat nicht die Erlaubnis zu allen banküblichen Geschäften. Beteiligte an dieser Zweckgesellschaft sind die Staaten, die den Euro haben, das ist vollkommen in Ordnung. Es ist in ihrem haushaltsmäßigen Spielraum, dass die EU- Staaten zusammen eine Bank gründen. Dann haben die den EFSF- Rahmenvertrag. Und dieser EFSF- Rahmenvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Dem, dass die eine Bank gründen, muss kein Parlament zustimmen. Da sagen wir auch gar nichts gegen. Aber dieser völkerrechtliche Vertrag, der enthält eben, das sie Auflagen machen müssen, streng wie gegenüber Griechenland. Und da sind die Auflagen inzwischen so streng, dass diese die Menschenrechte in erheblichsten Umfang verletzen. Aber im Vertragsverhältnis ist Deutschland bisher nicht Teil des EFSF- Rahmenvertrages geworden und Deutschland hat dem nie zugestimmt. Deutschland sagt nur, wir geben Bürgschaften für den EFSF, das machen wir, aber es hat nicht diesen Vertrag zugestimmt. Oder Deutschland hat zugestimmt und es wurde vor der Bevölkerung verheimlicht. Aber darauf müssen wir jetzt mit diesen Antrag auf einstweilige Anordnung, den wir gestellt haben, die Antwort kriegen:
Entweder, haben sie zugestimmt und das verheimlicht und der Eurogipfel vom 26.10.2011 hat Recht, wenn er behauptet, alle haben ratifiziert. Oder, sie haben bisher nicht zugestimmt und haben dann die Bevölkerung getäuscht, wenn sie sagen, dass alle ratifiziert haben. Das gab es beim Lissabonvertrag auch schon, dass es Falschmeldungen in der Presse gab. Und Falschmeldungen auf dem Eurogipfeln würden mich auch nicht mehr wundern.

Radio Utopie:
Darf ich da nochmal zusammenfassen:
Die Aktiengesellschaft EFSF wurde gegründet mit der Garantie von 123 Milliarden Euro deutscher Staatsgelder plus noch mal 20% wenn der Haushaltsausschuss dem zustimmt?

Volker Reusing:
Und wenn andere Staaten ausfallen als Bürgschaftsgeber und das ist inzwischen erhöht worden auf 211 Milliarden Euro.

Radio Utopie:
Der Witz ist, dass der Bundestag am 21. Mai 2010 einer Zweckgesellschaft diesen Blankocheck ausgestellt hat, ohne dass diese EFSF- Aktiengesellschaft überhaupt gegründet war. Sie ist am 07.06. gegründet worden und ohne das nur ein Vertragsentwurf zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dieser Aktiengesellschaft überhaupt vorlag. Und dann hat die Regierung, nachdem diese diesen Blankocheck von unseren Blankoabgeordneten im Blankobundestag bekommen hat einen Vertrag mit dieser Aktiengesellschaft abgeschlossen und hat dann gesagt, wir können doch Verträge abschließen mit irgendwelchen Aktiengesellschaften, was hat den der Bundestag damit zu tun?

Volker Reusing:
Dieser völkerrechtliche Vertrag gilt zwischen den Staaten. Nur Deutschland ist an diesen Vertrag nicht gebunden. Die Regierung kann munter Verträge schließen, wie sie will, aber Bindungswirkung erzielen diese völkerrechtlichen Verträge erst, wenn das Parlament zustimmt. Und diese Zustimmung scheint bisher nicht erfolgt zu sein. Wir wollen das abklären, wir wollen das untersagen, dass die Zustimmung erfolgt. Es ist natürlich peinlich, wenn die Bundesregierung auf EFSF- Ebene mitgestimmt haben, obwohl sie mangels Zustimmung gar nicht berechtigt waren und munter mitbestimmt haben, welche harten Auflagen Griechenland oder Portugal bekommen sollen.

Radio Utopie:

Darf ich dazu mal einhaken: Am 21. Juni 2010 folgte eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von „Bündnis 90 Die GRÜNEN“ , die sich darüber beschwert hat, dass die Bundesregierung ihre Ermächtigung, ihren Blankocheck, durch den gesamten Bundestag bekommen hat, dadurch missbraucht hat, dass diese diesen Rahmenvertrag eben schon abgeschlossen hat. Die Bundesregierung, das steht in der Anfrage der grünen Bundestagsfraktion vom 21. 06.2010, die Bundesregierung habe bisher keinen Versuch gemacht, den Deutschen Bundestag dieses Vertragswerk zur Zustimmung vorzulegen.

Volker Reusing:
Als erstes müssten praktisch der Bundestag und Bundesrat informiert werden, dass die ihre Meinung sagen können, bevor die Bundesregierung sowas zustimmt. Wenn es halt Angelegenheiten der EU sind, man hat es ja außerhalb des EU- rechtlichen Raums gemacht, da es aber um Aufgaben der EU geht – zumindest der Propaganda nach geht es ja eigentlich um den Euro, hätte man die zumindest vorher mal anhören müssen oder die Mitwirkung geben müssen, dass die ihre Meinung sagen können. Vielleicht hätte das die Zustimmung der Bundesregierung verzögern können. Aber es ist nicht für uns wirksam in Kraft getreten, wenn es diese Zustimmung des Parlamentes nicht gegeben hat.

Radio Utopie:
Der Witz ist, die Regierung redet sich auf folgendes heraus, nämlich auf eine Interpretation von Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz. Ich lese das mal vor: „Verträge. Welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in Form eines Bundesgesetzes“ - Verträge,welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln!
Jetzt kam letztes Jahr die Bundesregierung mit folgender Interpretation um die Ecke: Sie sagte, der Vertrag mit einer Aktiengesellschaft hätte nichts mit den politischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu tun.

Volker Reusing:
Die lenken ab, der Vertrag, dass sie diese Aktiengesellschaft gegründet haben, das war korrekt ohne Zustimmungsgesetz. Aber der Vertrag, der den Ländern Auflagen macht, die auf die Schuldnerländer gerichtet sind – vom EFSF haben ja bisher Geld bekommen Portugal und Griechenland, zusätzlichen zur Griechenlandhilfe haben jetzt auch die Griechen Geld bekommen davon – das die Gesetze ändern sollen und das sind doch politische internationale Beziehungen, wenn da auf EFSF- Ebene Deutschland munter mitstimmt, was die alles für Gesetze ändern sollen, damit sie noch mehr Geld mobilisieren um ihre Gläubigerbanken zu bezahlen.

Radio Utopie:
Soll ich dir mal vorlesen, was die Bundesregierung am 8 Juli 2010 auf die kleine Anfrage der kleinen grünen Bundestagsfraktion, der kleinen grünen Männchen im Bundestag geantwortet hat: „Die Bundesregierung (also sagen wir mal der Anwalt Dr. seltsam Wolfgang Schäuble): Mit der European financial Stability Inc (EFSF) ist ein privates Rechtssubjekt Vertragspartner. Zudem ist in Nr. 16 des Rahmenertrages vereinbart, dass der Vertrag englischem Recht unterliegt.“ Desweiteren behauptete die Bundesregierung, dass all das, dieser ganze Trick, weder beabsichtigt noch tatsächlich bezweckt worden ist. Die sagen dann, durch diese Rechtswahl ist eine Umgehung verfassungsrechtlicher Pflichten weder tatsächlich bewirkt noch bezweckt worden.

Volker Reusing:
Vielen Dank für den Hinweis mit dem englischen Recht! Die Engländer haben ja keine Verfassung und haben vielleicht auch manche völkerrechtlichen Verträge mit sozialen Menschenrechten nicht abgeschlossen. Wenn Deutschland dem Rahmenvertrag aber nicht wirksam zugestimmt hat, dann ist auch dieser Trick bisher nur auf dem Papier und nicht rechtswirksam geworden. Das müsste man sehen. Immerhin haben wir ja auch schon gegen die erste Fassung des STABMECHGE geklagt, bevor die Ermächtigung zur Zustimmung per einfachen Beschluss darin überhaupt eingebaut wurde. Das heißt, wir haben ja schon zwei Sachen am Start.
Ich möchte noch etwas deutlich machen. Die Tragweite: Die Leute wissen zum Teil gar nicht, was sie sozial am Grundgesetz haben! Und es ist ein Riesenskandal. Jahrzehntelang hat man die Leute darüber im unklaren gelassen. Man hat immer so getan, als hätten wir ausschließlich an sozialen Rechten die Menschenwürde, das Streikrecht, dann noch den besonderen Schutz der Familie und ein Sozialstaatsgebot so völlig amorph, gar nicht klar gemacht, wieviel Soziales muss es den mindestens sein. Und es wird uns oft weiß gemacht, das Sozialstaatsgebot in Verbindung mit der Sozialpflichtigkeit des Eigentums würde als Mindestmaß nur bedeuten, dass für alle Bedürfnisse, die zu berücksichtigen sind, mindestens Sozialhilfeniveau für alle bräuchte und dass aus Steuermittel finanzieren müsste und maximal ungefähr die Hälfte des Einkommens wegnehmen dürfte oder zumindest darf dann nicht noch zusätzlich Vermögenssteuer dazu kommen, um das alles zu finanzieren. Das ist aber nicht das, was die Väter des Grundgesetzes wollten. Die haben im Grundgesetz zwar klar abgelehnt, mehr soziale Grundrechte aufzunehmen, sie haben sich aber verpflichtet, über Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dieser Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz sagt ja: „Darum (er bezieht sich auf die uantastbare Menschenwürde-) bekennt sich das Deutsche Volk zur unveräußerlichen und unverletzlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaften des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Jetzt hat man die Leute irre geführt oder es vielleicht auch nicht besser gewusst und vergessen, was dies für eine Tragweite hat. Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz wird aber immer wieder bemüht, dass das eine der Grundlagen für die Rechtsstaatlichkeit ist, wie sie im Grundgesetz steht. Und da steht „Menschenrechte in der Welt“. Diese Formulierung ist nachempfunden dem ersten Absatz der Erklärung der UNO- Menschenrechte. Diese ist ja gerade einmal ein Jahr älter, als das Grundgesetz. Und daran hat man sich orientiert und wir haben im Bundesarchiv in Koblenz geforscht, wir sind auch zur Unibibliothek gegangen, haben uns Dokumente der Reden des Parlamentarischen Rates durchgelesen und sind anhand von zwei Reden dort fündig geworden und haben Beweise gefunden, dass sie diese Verpflichtung wollten – und zwar von Dr. Süsterhenn von der CDU und Seebohm von der DP.
Die rechtliche Relevanz wurde auch vom Lissabon- Urteil anerkannt, dass es ein Friedensgebot im Grundgesetz gibt, neben dem Angriffskriegsverbot. Und da ist dieses Wort Frieden in Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz. Mann kann also nicht mehr ankommen, das hätte keinen rechtlichen Gehalt. Der rechtliche Gehalt ist anerkannt worden, der Frieden ist genauso wichtig, wie unser Artikel 23 Grundgesetz der sagt, grundsätzlich müssen wir in der EU sein. Und jetzt kann man nicht mehr umhin, das abtun, sondern man muss es jetzt auslegen, wie weit geht diese Verpflichtung.

Radio Utopie:
Dann darf ich kurz einhaken: Der Artikel 23 Grundgesetz sichert das ganze aber dadurch ab, dass das Subsidiaritätsprinzip gewahrt sein muss!

Volker Reusing:
Richtig! Und Deutschland muss auf EU- Ebene danach streben, dass die EU demokratisch, rechtsstaatlich, sozial und menschenrechtlich mindestens ein dem Grundgesetz vergleichbaren Menschenrechtsschutz gibt.

Radio Utopie:
Das liest sich wie ein Science Fiction Roman

Volker Reusing:
Ja, die Leute haben noch gar nicht begriffen, was sie da für Pflichten haben. Und die Frage ist natürlich, greift diese Verbindung mit den universellen Menschenrechten durch oder setzt das erst auf nationaler Ebene grenzen. Die EU ist auf menschenrechtlicher Ebene der UNO nicht verpflichtet, aber hier in Deutschland sind wir verpflichtet. Ich möchte einmal wiedergeben, was Dr. Süsterhend und Dr.- Seebohm dazu gesagt haben:
Dr. Süsterhend hat in seiner Rede im Parlamentarischen Rat gesagt, dass die Menschenrechte der UNO sogar die Protektorate und Mandatsgebiete von Mitgliedsstaaten der UNO genauso gelten sollen, wie in den Mitgliedsstaaten der UNO. Und da hat er gesagt, Moment mal, wenn wir ein besetztes Land sind, müssen wir mindestens so viele Rechte haben, wie die in den Protektoraten. Das heißt, er hat ganz klar eingefordert, dass diese universellen Menschenrechte wie sie in der allgemeine Erklärung der Menschenrechte stehen, die anderen Menschenrechstverträge gab es damals noch nicht, dass die als unmittelbar geltendes Recht in Deutschland angewandt werden. Das war ein Konservativer. Soviel zu dem Märchen immer, Menschenrechte der UNO, weil die ja auch einige soziale Menschenrechte enthalten, wäre nur was für Kommunisten. Die Kommunisten, der linke FDP- Flügel und der Zentrumspartei wollten diese Rechte auch als Grundrechte mit Grundrechtsrang. Das wollte die Mehrheit nicht. Aber die Verbindung mit dem Ranganspruch der universellen Menschenrechte, das heißt, zwei Stufen unter dem Grundgesetz, das heißt Platz Nr. 1 Grundgesetz, Platz Nr. 2 UNO- Charta und dann die Menschenrechte der UNO, noch oberhalb allen anderen Völkerrechts, das wollten sie damals.

Radio Utopie:
Damals war 1949. Also das waren noch Zeiten. Also von wegen Kommunisten und Zentrumspartei, was sich da alles so im Bundestag getummelt hat.

Volker Reusing:
Die DP wollte das vertrauen des Auslands bekommen. Und die DP war – ich finde das wichtig von wegen universelle Menschenrechte sei angeblich nur was für Linke – die DP wollte z.B. Volksabstimmungen ob das Saarland bei Deutschland bleiben wollte, etc.. Und die DP wollte das Vertrauen des Auslandes wieder gewinnen und wollte deshalb in das Grundgesetz verbindlich einbauen - das sieht man in der Rede von Dr. Seebohm - eine Verpflichtung auf Frieden und universelle Menschenrechte, damit die Welt sieht, das man Deutschland wieder vertrauen kann. Hier wird nicht von Märkten gesprochen, wie heute, sondern die anderen Staaten sollten Deutschland vertrauen können. Und das ist in Artikel 1 Abs. 2 Grundgesetz eingebaut worden. Das heißt, das Grundgesetz hat den Schwerpunkt bei den bürgerlichen Menschenrechten, die Eigentum, Leben und Freiheit schützen, aber die Verbindung zu den Menschenrechten der UNO, wo bürgerliche Rechte und soziale Rechte genau gleich wichtig sind, ist da. Und da hat man uns jahrelang falsches erzählt.
Und ich denke ein Grund war, dass sich im Parlamentarischen Rat die CDU und die KPD ständig gefetzt haben. Das lag daran, dass Konrad Adenauer von der CDU den Parlamentarischen Rat geleitet hat und der Herr Reimann von der KPD ihm immer vorwarf, er würde Deutschland spalten, usw.. Und die KPD hat ein Doppelspiel gemacht: Einerseits wollte sie beim Grundgesetz möglichst viel in ihrem Sinne einbringen, andererseits hat sie an einer gesamtdeutschen Verfassung gearbeitet mit möglichst staatlich kommunistischen Vorzeichen. Und die KPD ist natürlich durch dieses Doppelspiel unangenehm aufgefallen sowie durch ihre ständige Stichelei gegen die CDU. Und dadurch hat es eine gewisse Abneigung gegeben. Das Verhalten der KPD wurde projeziert auf die sozialen Rechte. Die Abneigung bestand gegenüber dem Verhalten von einigen KPD- Leuten. Fakt ist, es waren Konservative, Dr. Süsterhend und Dr. Seebohm, die das nicht unerhbelich durchgesetzt haben, dass das in Artikel 1 Abs. 2 hinein kam. Und das ist die Verbindung, unveräußerliche Rechte und unverletzlich. Unverletzlich ist nicht wie unantastbar, sondern Wesensgehaltgarantie, wie man es von den Grundrechten im Grundgesetz auch kennt. Unveräußerlich interpretieren wir in der Form, man kann sie auch nicht einfach herabstufen. Sie sind auch in ihrem Ranganspruch geschützt. Und der Ranganspruch ist nicht wie beim Grundgesetz, aber wohl zwei Stufen darunter, da die UNO- Charta vom Rang her noch dazwischen passen muss. Und wir machen geltend, dass dieses Recht höherrangig ist, als so ein intergovermentaler Vertrag ESM oder EFSM- Rahmenvertrag, die erstmal ganz normales Völkerrecht sind. Und deswegen darf da nichts in die Verträge rein, was den Menschenrechten widerspricht. Aber wenn es rein darf, was den Menschenrechten widerspricht, dann darf man dies nur soweit Anwenden, wie es mit diesen Menschenrechten vereinbar ist. Dann müssen wir auf der Ebene der Anwendung spätestens die Grenze ziehen. Aber wie soll gehen? Solche Verträge dürfen gar nicht sein, weil diese auf Menschenrechtsverletzungen angelegt sind.

Radio Utopie:
Das heißt, wir haben hier einen höchst interessanten Prezedenzfall.

Volker Reusing:
Ja. Und zwar haben wir uns drei Menschenrechte, wo meine Frau Sarah Luzia Hassel Reusing und ich sich besonders betroffen sehen, herausgesucht. Einmal das Recht auf Nahrung, das heißt, gesunde Nahrung, dann das Recht auf Gesundheit, vernünftige Gesundheitsversorgung – das ist alles aus dem UNO- Sozialpakt, Nahrungsartikel 11, Artikel 12 ist das Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit, Artikel 9 Recht auf soziale Sicherheit inklusive Sozialversicherung. Das steht nicht allein im Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes. Und das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ist dafür da – es ist nach oben hin praktisch offen – ein Mindestmaß zu garantieren, das für viele soziale Bedürfnisse viel höher ist für bestimmte Bedürfnisse. Es enthält Sozialversicherung und vor allem ein Höchstmaß an Gesundheit. Wenn sonst kein Geld mehr da ist, muss die Gesundheit immer noch bezahlt werden statt die Forderungen der Banken und Gläubiger zu erfüllen. Das verschiebt natürlich ganz enorm die Gewichte.
Dann haben wir geprüft, wie streng sollen denn in diesem Mechanismen die Auflagen sein? Die sagen im EFSM- Rahmenvrtrag, so streng wie beim Umgang mit Griechenland. Es gibt aber Dokumente von verschiedenen Gipfeln und die und die sind für die Auslegung völkerrechtlich – das steht in Artikel 31 der Wiener Vertragsrecht- Konvention – auch heranzuziehen. Ebenso wie die Entstehungsgeschichte dieser Verträge. Und da sagen die nicht nur zum EFSF- Rahmenvertrag, sondern auch zu ESM und diesen ganzen Mechanismen, dass es streng sein soll wie beim Internationalen Währungsfond (IWF). Da verweise ich einmal auf die Veröffentlichung des ECOFIN- Rat, die Wirtschafts- und Finanzminister im Ministerrat vom 10. Mai 2010, dann verweise ich auf – es gab da so eine Task-Force von den Finanzministern der Staaten, da war der Bilderberger Herman van Rompoy, Chef des Europäischen Rats dabei, dann war der Bilderberger von Luxemburg, Jean Claude Juncker dabei und noch ein paar andere Leute. Und diese Task-Force hat in Nummer 49 reingeschrieben, in ihrem Bericht vom 21.10.2010, dass die Auflagen sogar sehr streng sein sollen. Und dann haben die das noch mal bekräftigt in Textziffer 17 vom Eurogipfel vom 26.10.2011, dass die Auflagen streng sein sollen. Und es soll nach der Praxis des IWF sein. Sie sagen, nichts von der Satzung des IWF!

Radio Utopie:
(Erstaunter Tonfall) Sie sagen auch noch nach der Praxis des IWF?!?

Volker Reusing:
Ja! Der IWF kann seine Praxis jederzeit ändern, das ist Willkür! Und dann haben wir uns angeschaut, was macht den IWF so? Wir hatten bis dahin viele Sachen nur bruchstückhaft. Hier ein Autor, da ein Autor. Und dann haben wir ein ganz geniales Buch gefunden, von Professor Dr. MichelChossudovsky , das ist ein Kollege von dem Dr. Engdahl, den viele kennen aus den alternativen Internetmedien. Die sind beide Mitglieder des Forschungsnetzwerkes Global Research. Und das Buch heißt „Globaliszation of Powerty and the new worldorder“. Er zeigt aus wirtschaftlicher, nicht aus menschenrechtlicher Sicht auf wie der IWF die Länder wirtschaftlich kaputt macht. Da möchte ich Beispiele geben. Denn diese Verpflichtung auf IWF- artige Strenge, die würde uns, sobald wir von denen Geld bekommen oder sobald einmal deutsche Staatsanleihen irgendwann mal auf dem Sekundärmarkt gekauft werden, würden uns solche Auflagen genauso treffen. Ein Beispiel ist – was vielleicht relevant ist, der IWF quatscht unverbindlich die Staaten, die bei ihm Mitglied sind einmal jährlich voll, darunter auch Deutschland, mit sogenannten Artikel 4- Konsultationen. Und was hat der IWF uns da so gesagt? Er will eine Kopfpauschale mit minimalen Steuerzuschüssen. Daraus folgt eine Leistungseinschränkung der gesetzlichen Krankenversicherung.....

Radio Utopie:
Der IWF will das von uns?

Volker Reusing:
Ja, er kann es nur nicht durchsetzen, solange wir kein Geld bei ihm geliehen haben. Und er kann das auch nicht, solange Deutschland nicht diesem Mechanismus zugestimmt hat und solange die anderen Staaten nicht sagen, komm, die EFSF kauft jetzt mal deutsche Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, damit auch die Deutschen unter diesen strengen Auflagen leiden. Und Kopfpauschale mit minimalen Steuerzuschüssen und Rentensenkung – ich verweise jetzt auf den Artikel 4 der Konsultationen 2006 – 2010, er will auch Sparkassenprivatisierung und der IWF will auch das bestimmte protektionistische Sonderrechte geschleift werden. Ich denke es geht um die Honorarordnung der Freiberufler, es geht um die meiste Ordnung der Handwerker, es geht um Zulassungsbeschränkungen von Ärzten und Apothekern, da hat der IWF einen stärkeren Fokus drauf. Diese Auflagen macht ja nicht der IWF alleine. Die sind streng, wie beim IWF, aber da sind noch zwei andere Akteure. Die EU- Kommission hat viel mehr Spaß daran, alles zu privatisieren, den totalen Markt zu haben und Gentechnik einzuführen. Zur Gentechnik hat der IWF keinen Bezug zu. Und wir haben die Europäische Zentralbank mit im Boot, die Europäische Zentralbank (EZB) ist zur Zeit in der Hand von Goldman-Sachs, Mario Dragi sowie der Regierung von Italien mit MarioMonti sowie Griechenland über Lucas Papademos, alles zur Zeit Goldman-Sachs- Territorium, so dass Goldman-Sachs- Interessen da überall einfließen können in die Auflagen. Aber der starke Akteur ist eigentlich die EU- Kommission, die übergibt die Pakete mit den Auflagen formell an die Vertreter der Staaten auf EFSF- Ebene und die winken halt eine ganze Menge durch. Und die sind dann ja noch rechtlich verpflichtet darauf, denn es muss streng sein, wie beim IWF.
Ich möchte noch mehr Beispiele bringen: Am 17.06.2010 hat der IWF ganz unverbindlich eine Stellungnahme gemacht, wie Artikel 4 der Konsultation – was er eigentlich nur einzelnen Staaten gegenüber darf, macht er ganz selbstverständlich der ganzen Eurozone gegenüber. Er will Leistungsanreize für Arbeitslose verstärken, das heißt, Arbeitslosengeld oder Hartz IV kürzen....

Radio Utopie:
Leistungsanreize, Moment mal, dass hieß doch bei dem Pharao noch Peitschenhiebe?

Volker Reusing:
Ich vermute eher, das Geld für Langzeitarbeitslose streichen oder Arbeitslosengeld I kürzen.

Radio Utopie:
Das motiviert ganz sicher Arbeit zu finden, wen es keine gibt.

Volker Reusing:
Im Oktober 2010 hat der IWF dann noch Vorschläge gemacht, man sollte für die Wirtschaftregierung, was das Parallele ist zum Europäischen Stabilitätsmechanismus, sollte man auch EU- Fördermittel zentralisieren, dass will er übrigens auch für den ESM, das ist auch für den ESM geplant. Man könnte auch mit diesen Mechanismen schockartig, wenn ein Staat die Auflagen nicht erfüllt, nicht nur dass er keine Kreditmittel mehr kriegt, man könnte auch schockartig ihm Fördermittel entziehen. So könnten z.B. Projekte in Ländern und Kommunen über Kohäsionsmittel für arme Länder und Kommunen oder Strukturmittel für ländliche Regionen, dass man denen schckartig die Fördermittel entzieht und die Projekte dann alle Baden gehen oder Agrarmittel in die bäuerliche Landwirtschaft mal eben schockartig zu zerstören in einem Land. Da macht man einfach Auflagen, die keiner erfüllen kann und dann hat man die bäuerliche Landwirtschaft kaputt und dann freut sich die Kommission und ihre Freunde bei der Gentechnik- Wirtschaft.

Radio Utopie:
Gegen alle diese Auflagen, wie soll man sagen, das ist ja wie in der Sowjetunion dann eigentlich. Man kann dann doch nicht mehr Widersprechen und nichts?

Volker Reusing:
Doch. Man kann dagegen angehen, dann, wenn diese Auflagen kommen, wenn ein Rechtsakt im deutschen Rechtsraum passiert – man kann nicht direkt gegen völkerrechtliche Entscheidungen klagen, man kann klagen gegen diese Zustimmungsgesetze oder gegen das Gesetz das zur Zustimmung per Gesetz ermächtigt. Deshalb tun wir das. Ansonsten können wir immer, wenn in Deutschland irgendein Rechtsakt die Parlamente passiert, durch alle Instanzen klagen bis zum Verfassungsgericht und dann wird der einzelne Rechtsakt für unzulässig, für rechtswidrig erklärt. Aber man muss ja dann ständig für alles was die machen, ständig durch alle Instanzen klagen. Wer hat denn soviel Geld, wer hat den so eine geduldige Rechtsschutzversicherung? Bei dem Zustimmungsgesetz kann man direkt zum Verfassungsgericht. Hinterher könnte man nur noch zu einzelnen Dingen, was die mit ihren Auflagen anstellen, klagen und versuchen, das jeweils einzudämmen. Aber man kann nicht mehr das Ganzestoppen. Da würde man regelrecht überrollt werden von den einzelnen Sachen. Also ganz hilflos wäre man nicht, aber wieviele Leute kriegen überhaupt Verfassungsklagen hin. Das wird der Bevölkerung ja gar nicht beigebracht, dass ist eine Menge Arbeit.
Ich möchte noch ein paar Beispiel bringen, was die noch machen:
Auf Prisonplanet ist das veröffentlicht worden, eine britische Studie, dass der Tuberkuloseanstieg in Osteuropa darauf zurück geht, dass drastische Kürzungen im Gesundheitswesen gerade in Staaten Osteuropas und Zentralasiens vorgenommen wurden. Das ist jetzt mal nicht Professor Michel Chossudovsky, sondern bei Prisonplanet gewesen. Was Professoer Michel Chossudovsky sagt, es gab in den ehemaligen kommunistischen Ländern, zumindest in Osteuropa, ich weiß nicht ob es bei der DDR so war – dass könnte ich aber vorstellen – das Modell mit den Treuhandanstalten, dass die Staatseigentum unter Wert verkauft haben. Ich meine, man kann verstaatlichen, man kann privatisieren, soweit das halt verfassungsmäßig und menschenrechtlich geht, aber die haben da Sachen zum Buchwert verkauft, Sachen die längst steuerlich praktisch abgeschrieben waren verkaufen die zum Buchwert, obwohl der Verkehrswert viel höher ist. Damit haben die zumindest in Russland und, ich weiß nicht ob es Jugoslavien oder Albanien war, haben die die die Staatsbetriebe völlig unter Wert verkauft. Und die Ukraine hat, dass wissen wir jetzt von einer Biographie der Julia Timoschenko, aus dem Verlag wo auch der Kölner Stadtanzeiger zugehört, die Sachen viel zu billig verkauft. Sie sagt, die Sachen wurden viel zu billig verkauft, dass lassen wir noch mal nachversteigern.

Radio Utopie:
Sogar Timoschenko hat schon widersprochen bei einem Ausverkauf von staatlichen Eigentum. Dann muss es wirklich schlimm sein!

Volker Reusing:
Allerdings. Was sie auch noch gemacht haben, sie haben in Albanien und im ehemaligen Yugoslavien ganz strenge Insolvenzgesetze gemacht. Staatsbetriebe müssen viel eher Insolvenz anmelden, als es sonst wo üblich ist und sie haben gleichzeitig eine Kreditklemme für Staatsbetriebe verursacht, indem sie denen die Kredithöhe gedeckelt haben. Das geschah ganz plötzlich, dass sich diese nicht darauf einrichten konnten. So konnten sie dann ihr Märchen verbreiten, Staatsbetriebe in sozialistischen Ländern wären immer Pleitekandidaten. Ob die vielleicht weniger wettbewerbsfähig sind oder nicht, das mag ja sein, aber es ist auf jeden Fall nicht vergleichbar, wenn man absichtlich Gesetze macht um sie pleite gehen zu lassen.

Radio Utopie:
Es ist ja auch merkwürdig wenn auf einmal Betriebe nur deswegen dicke Gewinne machen, weil der Besitzer gewechselt hat. Nämlich anstatt dass es allen gehört, nämlich dem Staat und seiner Bevölkerung gehört es jetzt irgendeinem Kapitalisten und schwub, schon ist es profitabel. Das ist doch auch merkwürdig. Wieso sollten die überhaupt irgendwelche Betriebe kaufen, die überhaupt keinen Gewinn machen?

Volker Reusing:
Oder in Vietnam, da hat man andere Tricks beim IWF gemacht. Die haben die Vietnamsen erst mal in Probleme gebracht. Klar, die wollten Kredite beim IWF haben und bekamen dafür die Auflage, sie sollten die Schulden aus dem Vietnamkrieg übernehmen. Da waren sie erst richtig in den Schulden drin. Und als nächstes haben sie ohne Ende Sozialabbau gemacht, auch im Gesundheitswesen, auch im Bildungswesen. Sie haben sogar Studiengänge im Gesundheuitswesen verringert und sie haben die Betriebe in Vietnam mit einem normalen Körperschaftssteuersatz belastet, aber Betriebe zu zu Joint Ventures mit ausländischen Unternehmen gehören mit einem wesentlichen geringeren Steuersatz, so dass private und staatliche vietnamesische Betriebe von vornherein im Wettbewerb benachteiligt waren und gehäuft kaputt gingen. Die Wirtschaft wurde auf den Export ausgerichtet. Dadurch das alles auf den Export statt auf die selbstversorgung, u.a. mit Nahrungsmitteln, ausgerichtet wurde, hat in den 90er jahren zeitweilig ein viertel der Erwachsenen gehungert in Vietnam. Und die Hälfte aller Kinder hat gehungert.

Radio Utopie:
Das waren Auflagen des IWF, das war die Praxis des IWF! Die wiederum als Teil einer rechtlich verbindlichen Formulierung wo zu finden sind? Wo ist diese man diese Festzurrung auf die Praxis des IWF?

Volker Reusing:
Das man die Praxis des IWF will, also, – es steht in der Präambel des EFSF- Grundlagenvertrages „streng wie in Griechenland“ , anfangs war man mit den Griechen noch milder - und man findet es beim ECOFIN- Rat vom 10.05.2010, sehr strenge Auflagen Nummer 49 Bericht der Task- Force vom 21.10.2010 und man findet die Strenge in der Stellungnahme zum Eurogipfel vom 26.10.2011 in Textziffer 17

Radio Utopie:
Ist der Bezug auf die Praxis des IWF, ist das Teil des EFSF- Rahmenvertrages?

Volker Reusing:
Nein. Das ist es nicht, aber nach Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, das ist sowas ähnliches, wie unser BGB, aber für völkerrechtliche Verträge, dem sich Deutschland auch angeschlossen hat. Da sind internationale Verträge auszulegen 1. nach ihrem Wortlaut, 2. nach ihrer Präambel und 3. nach den Dokumenten aus ihrer Entstehungsgeschichte und 4. aus den sonstigen Unterlagen. Und mindestens das Ding vom 5.10.1010, das gehört definitiv zur Entstehungsgeschichte von EFSM und EFSF. EFSM war die erste Stufe mit nur 90 Milliarden Euro. Das lief über eine EU- Verordnung, womit die Iren Geld bekommen und die Portugiesen ein bisschen. Und das ist EU- rechtlichen Raum gewesen, da können wir nicht gegen klagen. Es ist nicht soviel Geld gewesen, das wir sagen können, da läuft unser Haushalt leer. Die Auflagen kriegen die Iren und Portugiesen zu spüren. Da besteht für uns keine Betroffenheit. Beim EFSF- Rahmenvertrag können die deutschen Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt gekauft werden und Deutschland bekommt die Auflagen zu spüren, obwohl Deutschland nie einen Kredit haben wollte.

Radio Utopie:
Das heißt es geht im Kern auch bei eurer Verfassungsklage Datum im EFSF – Rahmenertrag, also zwischen der Aktiengesellschaft, dem sogenannten Rettungsfond, und der Bundesrepublik Deutschland durch die Hintertür Ermächtigungen ausgestellt werden, über die selbst der Bundestag dann überhaupt keine Kontrolle mehr hat, bzw. der Bundesrat dann nicht mehr gefragt wird. Denn der Bundestag muss nur noch Beschlüsse fassen aber keine Gesetze.

Volker Reusing:
Der Bundestag könnte natürlich sagen, die Bundesregierung darf der und der Darlehensvergabe nicht zustimmen. Aber wenn das ganze mal in Kraft ist, dann werden diese auf Ebene des EFSF- Rahmenvertrages auf die IWF- Strenge verpflichtet. Sie könnten natürlich sagen, sie müssten auch sagen, Moment mal, der EFSF- Rahmenvertrag, das ist kein grundlegender Vertrag der EU, das ist normales Völkerrecht. Und alles was an Menschenrechten hier gilt, zumindest die von der UNO haben hohen Ranganspruch und unsere Grundrechte aus dem Grundgesetz, die grundrechtsgleichen Strukturprinzipien unseres Grundgesetzes steht alles höher und setzt dem Grenzen. Nur die Politiker sind überhaupt nicht trainiert. Die kennen die Menschenrechte der UNO nur, weil die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) je nach Menschenrechtsvertrag alle 4 bis 5 Jahre zur UNO rennen und sich über Deutschland beschweren, die machen dazu unverbindliche Stellungnahmen, die bei der Auslegung zwar verpflichtend heranzuziehen sind, aber nicht zu befolgen sind. Ganz anders als die Menschenrechte selber. Die Menschenrechte gehören vor die nationalen Gerichte. Das ist in Lateinamerika eine Selbstverständlichkeit. Und weil wir Artikel 1 Absatz 2 Grundgesetz haben, ist es das rechtlich auf dem Papier auch bei uns. Wir haben es Jahrzehnte lang nicht wagr genommen, das wir darauf verpflichtet sind.

Radio Utopie:
Du unterstellst jetzt sehr sehr wohlwollend solchen Fachleuten und Rechtsanwälten, wie Dr. Gregor Gysi, dass sind im Grunde genommen keine Ahnung haben, sonst könnten ja diese hohen Herrschaften auch mal das eine oder andere Wörtchen darüber verlieren, sonst die Verfassungsklagen anstrengen anstelle jetzt von Dissidenten, wie Euch?

Volker Reusing:
Ich möchte mich zu Dr. Gregor Gysi nicht äußern, weil wir mit dem Thema auf ihn persönlich noch nicht persönlich zugegangen sind. Er hat somit noch keine Chance gehabt, zu dem Thema dazu zu lernen. Deswegen kann ich zu ihm nichts sagen. Er ist sicherlich sehr engagiert für soziale Dinge. Dafür müssen wir das erstmal testen. Ich möchte noch ein paar Beispiele bringen, was die noch machen. Die haben zum Beispiel einen Bund-Länder- Finanzausgleich in mehreren Ländern untersagt. Äthiopien ist Agrarüberschussland gewesen. Die Untersagung des Finanzausgleichs hat zu Folgen geführt, wie das in 80er Jahren, wo eine Dürrekatastrophe war, die reicheren Provinzen den ärmeren hätten helfen können, was aber nicht erfolgt ist. Wir kennen alle die Bilder mit Karl Heinz Böhm aus den 80er Jahren, statt die Hungerkatastrophe einzudämmen, haben die die Agrarüberschüsse exportiert und in den ärmeren Provinzen sind die Leute massiv verhungert. Die haben Äthiopien sogar gezwungen, hat Professor Michel Chossudovsky auch in Global Research veröffentlicht, dass sie sogar die Nahrungsmittelnotreserven verkaufen mussten. Das gleiche Spiel haben sie auch mit Malawi und dem Niger gemacht. Und der Niger, ähnlich wie Äthiopien, wo vorher die Nahrungsmittelreserven aufgefüllt waren, wurden von einer Hungersnot getroffen. Nur war dass dann 2004 oder 2005. Wieder IWF: Die haben den Bund-Länder- Finanzausgleich auch in Somalia zerstört. Und das gleiche geschah in Jugoslavien. Das war ein Element neben dem gezielten Pleitemachen der Staatsbetriebe, weswegen Jugoslavien auseinander gebrochen ist. Da hat der IWF tatkräftig mitgeholfen.

Radio Utopie:
Also es ging um Maßnahmen, wie solchen Ländern wie Äthiopien schopn in den 80er jahren durch den IWF aufgezwungen wurden. Also einen inneren Bund- Länder- Ausgleich – das kennt man ja normalerweise nur aus Deutschland - so etwas ähnliches gab es auch in Äthiopien. Das wurde durch den IWF durch Auflagen außer Kraft gesetzt und die reichen Provinzen Äthiopiens, also Nahrungsmittel aus den reichen Provinzen wurden exportiert, während in anderen Landesteilen die Menschen verhungert sind. Sehe ich das richtig?

Volker Reusing:
In Somalia, wo über die Hälfte der Somalier selbstständige Kleinunternehmer als Hirten waren, da gab es ein Sozialsystem, das bestimmte landwirtschaftliche Produktionsmittel durch den Staat umverteilt werden, weil das Land sehr unterschiedlich reich gesegnet ist, vor allem mit Bewässerung, etc. und mit Veterinärdienstleistungen usw.. das hat der IWF und ich glaube auch die Weltbank Somalia noch stärker untersagt und das Ergebnis war, ganz viele Tiere sind verendet und viele Hirte sind verhungert. Das hat auch mit dazu geführt, dass Somalia auseinander gebrochen ist. Das war gar nicht so ein Land mit traditionell verfeindeten Ethnien, oder so. Auch in Somalia haben IWF und Weltbank wesentlich dazu beigetragen, die Einheit des Landes zu zerstören.
Die haben noch eine Menge anderer Sachen gemacht. Zum Beispiel Rumänien: Dies ist eines der Länder, wo die schon in den 90er Jahren das Gesundheitssystem mit verwüstet haben. Z.B. Tuberkulose. 2010 hat Rumänien von denen Geld geliehen. Da haben die dann, dass findet man auf der Webseite der Trotzkistischen Internationale, da ist die beste Nachrichtenlage zu Rumänien, das ist schon Armutszeugnis für unsere westlichen Medien.....

Radio Utopie:
Du meinst jetzt esws.org?

Volker Reusing:
Genau. Die haben berichtet, das Ausmaß der Krankenhausschließungen und des Bettenabbaus, soweit ich mich entsinne, über 10.000 Betten zusätzlich zu den Krankenhausschließungen. Und die haben jetzt wo die armen Leute sich Krankenhausaufenthalte sowieso schon nicht mehr leisten können, weil sie selber bezahlen mussten für Medikamente und für Verbrauchsmittel. Die hatten praktisch nur die ärztliche Leistung und das Krankenhausbett, jetzt müssen die auch noch hohe Zuzahlungen bei den ambulanten Leistungen machen, so dass viele sich jetzt auch den Gang zur ambulanten Leistungen nicht mehr leisten können. Ähnliches passiert in Portugal und Griechenland, aber in Rumänien sind sie am Schlimmsten. Von dem was mir an Auflagen jetzt 2010 in Europa bekannt ist, ist, dass sie Staaten zwingen wollen zu Verfassungsänderungen.

Radio Utopie:
Das ist der zentrale Punkt überhaupt!

Volker Reusing:
Das haben die durchgezogen in Brasilien. Soweit ich mich entsinne schreibt Professor Michel Chossudovsky, das war 1994. Die wollten Verfassungsänderungen für mehrere Dinge. Einmal waren in der bestehenden Verfassung stärkere Rechte indigener Völker. Das passte denen nicht.

Radio Utopie:
Also Ureinwohnern, unentdeckten Völkern, Bewohnern von Dschungelgebieten usw.

Volker Reusing:
Und sie hatten ein starkes Recht zum Schutz des öffentlichen Dienstes, sie wollten aber Massenentlastungen im Öffentlichen Dienst durchsetzen. Und nach jahrelangen hin und her haben sie dann einen Präsidenten gefunden, der bereit gewesen ist, das Ding durchzudrücken. Das haben sie auch. Es gab die Massenentlassungen im öffentlichen Dienst. Und sie konnten dann dann praktisch im Modell durchsetzen, wo die armen Leute, die sonst kein eigenes Land hatten, die aus den Slums, dass die dann praktisch Regenwaldrandgebiete gerodet haben und die Indianer vertrieben haben. Und hinter, wenn es den ehemaligen Slumbewohnern dort gut ging, wurden die wieder von Großgrundbesitzern vertrieben, ohne dass der IWF sagt, ihr Großgrundbesitz müsst jetzt die Kleinbauern vertreiben, etc.. Und was sehen wir hier in den westlichen Medien? Wir sehen immer nur die angeblich ungebildeten Kleinbauern, die nicht wissen, dass man den Wald stehen lassen muss. Aber wenn die sich nicht wehren können und die Großgrundbesitzer sie vertreiben und die Leute wollen was zu beißen haben, dann haben die keine andere Wahl. Der IWF hat aber auch durchgesetzt, in Brasilien dass es Armenspeisungen in den Slums gibt und so zwar soviele, dass die armen Leute keinen Aufstand machen. Der IWF ist auch nicht wirklich für Marktwirtschaft. Sie machen zwar die Staatsbetriebe kaputt, haben aber in mehreren Ländern gezielt Kleinbetriebe zerstört. Zum Beispiel hatte Bangladesh eine kleinteilige mittelständische Jutteindustrie. Die haben einfach gesagt, Bangladesh muss per Gesetz verbieten, dass ein Drittel der Betriebe geschlossen wird und die haben das gemacht. Soviel zum Thema IWF und Marktwirtschaft.
Oder in Peru hatte man eine funktionierende kleinbäuerliche Landwirtschaft. Was sagt der IWF? Da müssen Mindestbetriebsgrößen her, die müssen wettbewerbsfähiger sein. Was machen die Kleinbauern, wenn sie eh in die Illegalität getrieben werden? Da haben dann ganz viele Coca angebaut, bis 2003 dieses Buch von Dr. Michel Chossudovsky herauskam, war Peru damals weltgrößter Coca- Exporteur.

Radio Utopie:
Habe ich das richtig verstanden, mindestgröße von Betrieben?

Volker Reusing:
Es hieß entweder fusionieren oder dicht machen oder in die Illegalität. Der IWF tut seine Leute immer in das Finanzministerium und in die Notenbank, wenn er das schafft.

Radio Utopie:
Oder zum Beispiel in den deutschen Präsidentenpalast nach Bellvue. Kann ja auch mal vorkommen so zwischendurch.

Volker Reusing:
Das ist auch noch so eine Geschichte, da war ja Horst Köhler, Mitglied der trilateralen Kommission, eines internationalen Großbanken- Förderungsnetzwerkes und ehemaliger Geschäftsführer des IWF, wo sich die Frage gestellt hat, wo er schon das Gesetz mit der ersten Fassung des STABMECHGE nach einem Tag verkündet hat, Es war am 21. Mai durch den Bundestag gegangen, am 22. Mai wurde es verkündet und dann kam am 29. Mai, schneller waren wir leider nicht, weil erst am 20 Mai uns klar wurde, dass wir klagen müssen. Da muss man erst mal alles auf die Reihe bekommen, Urlaub kriegen und sich da einlesen. Und so haben wir erst am 29.05. die Klage eingereicht und haben darin Bezug genommen auf eine Rede, die Herr Köhler am 14. Mai gehalten hat. Da hat er für den EFSF geworben, ausgerechnet auf einer Feierstunde des Bundesverfassungsgerichtes. Und da haben wir uns gefragt, ist der Mann nicht einer Befangensten überhaupt in Deutschland, wenn der ausgerechnet der IWF- Geschäftsführer war. Und das Dokument gibt dem IWF mehr Macht Auflagen zu machen. Und dann tritt der am 31. Mai glaube ich, zwei tage später zurück, angeblich wegen einer Aussage zu deutschen Großmachtinteressen oder militärischen Belangen bzgl. seiner Aussagen zu Afghanistan.

Radio Utopie:
Nochmal in Zeitlupe, am 21. sagt der Bundestag zu allen Ja und Amen, also zu einem Blankoscheck für eine Zweckgesellschaft, die nachher EFSF heißen wird, die aber zu diesem Zeitpunkt nicht existiert, für die kein Vertrag vorliegt und es gibt einen Blankoschek über 123 Milliarden Euro deutscher Staatsgelder. Dann, wenn der Bundestag schon ja und Amen zu einer Zweckgesellschaft gesagt hat für die kein Vertrag vorliegt, ja dann sagen wir vom Bundesrat auch Ja und Amen. Ja was sollen wir den machen? Am 22. sagt Horst Köhler zu allem ja und Amen. Es herrscht also auf der deutschen Verfassungsautobahn nur noch ein bitte weiterfahren, bitte weiterfahren. Am 29. reicht ihr dagegen Verfassungsklage ein und am 31. Mai 2010 tritt dann der Bundespräsident und ex IWF- Geschäftsführer von seinem Amte zurück. Das hat natürlich überhaupt keinen Zusammenhang. Wenn das irgend eine Art von Zusammenhang wäre, dann wärt ihr ja und dann wären die anderen.... ach lassen wir das, das ist alles nur Theorie.

Volker Reusing:
Dann könnten wir möglicherwiese zur grundgesetztreuen Szene gehören. Wir meinten damals, dass kann doch nicht sein, dieser Rahmenvertrag der wird bestimmt wenn die Auflagen ähnlich wie beim IWF sein sollen der IWF mitspielen und mit dabei sein sollen, dann hat das so eine Reichweite, dass das ein völkerrechtlicher Vertrag sein soll. Und dafür muss ein Zustimmungsgestez her. Die hätten mit einer Blanketermächtigung zur Zustimmung gegeben, dachten wir damals. Und wir befürchteten das Horst Köhler dies schon verkünden würde. Wäre es ein Zustimmungsgesetz gewesen, wäre unsere damalige Klage schon zu spät gewesen. Nein, es war kein Zustimmungsgesetz. Das schien uns unvorstellbar, dass man ein Gesetz macht, nur um Bürgschaftsermächtigungen zu geben und gar kein Zustimmungsgesetz. Es schien uns unvorstellbar und hätte Köhler dann zu früh verkündet, dann wäre das allerdings auf seine Befangenheit angekommen. Kommt dies bezüglich aber gar nicht drauf an, es war kein Zustimmungsgesetz, den Paragraph 3 Absatz 2 STABMECHGE zweigt ja heute, dass sie damals gar nicht zugestimmt haben. Es ist unvorstellbar, in welcher Tragweite da Deutschland auf oberer Ebene munter mitstimmt, ohne dass es ein Zustimmungsgesetz gibt. Es kommt gar nicht darauf an, ob Köhler sein Amt damals missbraucht hat oder nicht. Es kommt darauf verfassungsrechtlich gar nicht darauf an. Ich kann nicht die Gedanken des Mannes lesen. Ich weiß nur wie er sich verhalten hat, dass er von seinen früheren Tätigkeiten beim IWF her inhaltlich befangen war und dass er am 14.5.10, das findet man heute noch auf Bundespraesident . de, eine Rede gehalten hat, die sich las, wie eine gutformulierte Werberede dafür.

Radio Utopie:
Man darf eins auch nicht vergessen, also auf dieser ganzen Verfassungsorgan- Bundesautobahn war ganz zum Schluss noch das Bundesverfassungsgericht, was auch erst mal winke-winke gemacht hat. Die haben ja einen einstweiligen Antrag dagegen, den Antrag auf eine Einstweilige Verordnung abgelehnt und sich dann ein Jahr Zeit genommen. Richtig?

Volker Reusing:
Ich muss sagen, dass bei dem Verfassungsgericht ist es auch so, solange Deutschland diesem Ding nicht zustimmt, ist kein Mensch in Deutschland von diesen Auflagen betroffen. Erst wenn Deutschland zugestimmt hat und sie dann unsere Anleihen auf den Sekundärmarkt kaufen, ohne das Deutschland das überhaupt beantragt haben muss, dann können sie und Auflagen machen.

Radio Utopie:
Wir reden jetzt also von einem EFSF, der die ganze Zeit mit deutschen Staatsgeldern macht, was er will, ohne das Deutschland zugestimmt hat dagegen kann jetzt das Bundesverfassungsgericht nicht einfach sagen.....

Volker Reusing:
Moment. Zum Verfassungsgericht: Wenn Deutschland nicht zugestimmt hat, hat es nur die Bürgschaften gegeben. Dann ist die Frage, wie sind den die Deutschen betroffen? Die Deutschen da erstmal nur als Steuerzahler betroffen. Da hat das Verfassungsgericht gesagt, Griechenlandhilfe und EFSF, die Mittel, die der EFSF bekommen hat an deutschen Mitteln bis inklusive zum 7.09, wo sie damals geurteilt haben, das war noch nicht soviel, dass es Deutschland in die Pleite treibt. Und den Spielraum darf der Bundestag zustimmen. Dass haben sie erlaubt. Sie haben sich aber ausdrücklich vorbehalten, wenn das Geld noch weiter erhöht wird oder da gar Blankoermächtigungen erteilt werden, das immer weiter zu erhöhen, dass sie dann aber sehr wohl einschreiten, wenn sich dagegen jemand wendet. Es ging damals nicht um die Betroffenheit mit den Auflagen. Und wahrscheinlich haben die Richter gesehen, das ist ja gar kein Zustimmungsgesetz, sondern Deutschland hat da überhaupt nicht zugestimmt, ich nehme an, dass die das gesehen haben. Warum sie dass dann nicht ganz sichtbar gemacht haben, dass ist deren Sache.

Radio Utopie:
Wir wollen auch die Privatsphäre des Bundesverfassungsgerichts hier nicht überstrapazieren.

Volker Reusing:
Ich möchte noch sagen, die versuchen inzwischen auch Griechenland zur Verfassungsänderung zu zwingen. Und zwar gibt es in Deutschland diese Sache mit der Schuldenbremse. Und die wollen in Griechenland eine besonders strenge Schuldenbremse einbauen. Die wollen Griechenland verpflochten, seine Gläubiger, die finanziellen Gläubiger Griechenlands vorrangig zu bedienen, vor allem anderen. Und da soll ein Sperrkonto eingeführt werden und alle Einnahmen die Griechenland hat, sollen erstmal an die Gläubiger gehen. Ich weiß nicht welche Gläubigergruppen sie damit bevorzugen wollen. Die Großbanken sind mit Sicherheit dafür da, dass Sperrkonto existiert schon. Sie kriegen nur aus formellen Gründen die Verfassung noch nicht geändert, weil zwischen zwei Verfassungsänderungen in Griechenland immer 5 Jahre sein müssen. Das haben wir, glaube ich, ais den deutschen Mittelstandsnachrichten mit dem 5- Jahresabstand. Und das hat auch deshalb einen sehr heftigen Beigeschmack mit aufgezwungenen Verfassungsänderungen, weil die Weimarer Reichsverfassung ist durch das Ermächtigungsgesetz der Nazis abgestürzt. Nicht erst durch die Verbrechen, die die Nazis gemacht haben, aufgrund des Ermächtigungsgesetzes, sondern schon durch die Art und Weise wie es ermächtigend war. Da hat das Verfassungsgericht damals im Zusammenhang mit Zwangshypotheken, die eingetragen wurden, um den Wiederaufbau Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg zu finanzieren geurteilt. Da war das entscheidungserheblich, weil sich jemand auf die Weimarer Reichsverfassung berufen hatte. Und die haben gesagt, die Weimarer Reichsverfassung ist auf einfachen gesetzlichen Rang abgestürzt, dadurch, dass dieses erhöhte Zustimmungsquorum umgehbar gemacht wurde und oben drein konnte sogar die Reichsregierung alleine die Verfassung ändern, ohne das wirklich im Reichstag eine Mehrheit hätte dafür sein müssen.

Radio Utopie:
Das heißt also nochmal in Zeitlupe, die Weimarer Verfassung ist auf einfach gesetzlichen Standard per Urteil des Bundesverfassungsgerichtes herabgestuft worden.

Volker Reusing:
Das Bundesverfassungsgericht hat dies damals erkannt und festgestellt, dass das damals passierte dadurch, dass man damals die formellen Vorschriften mit dem erhöhten Abstimmungsquorums und das das Parlament und nicht die Regierung entscheidet, ob die Verfassung geändert wird nicht beachtet hat. Die Aufhebung dieser Grundregeln hat dies zum Absturz gebracht. Unter Randnummer 28/29 dieses Urteils findet man das Hypotheken- Sicherungsgesetz- Urteil, ganz viele alte findet man auf Servat.onive.ch , das ist eine Seite der Uni Bern mit ganz vielen Verfassungsgerichtsurteilen. Wir möchten jetzt natürlich auch wissen, würde uns, wenn da ganz viele Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt auftauchen und Deutschland IWF-artig strenge Auflagen gemacht werden, die Deutschen müssten ihre Verfassung aufbrechen, das und das ist zu sozial, zu demokratisch. Würde uns das genauso treffen und ist das das Gleiche, wenn man mit wirtschaftlichen Zwangsmitteln Deutschland droht, sonst gibt es keinen Nothilfekredit, sonst gibt es keine EU- Fördermittel, etc., mit wirtschaftlichen Zwangsmitteln das Parlament zwingt in einer in einer Art und Weise abzustimmen, ist es das Gleiche, wie wenn man ein Gesetz macht, wo man direkt das Parlament umgeht oder das erhöhte Abstimmungsquorum? Das steht nicht fest, aber wir befürchten, dass es das gleiche ist, wir müssen das geklärt kriegen. Immerhin hat man ja damals die Abstimmung für das Ermächtigungsgesetz hat man ja auch manipuliert, indem man nach dem Reichstagsbrand bestimmte Abgeordnete, wo man meinte, dass die dagegen wären, vor allem Kommunisten und Sozialdemokraten eingesperrt hat. Daraufhin waren einige Liberale so verängstigt, dass diese sich Krank gemeldet haben und die Zentrumsabgeordneten haben sich in erheblicher Zahl einschüchtern lassen von der SA, die schon da stand. Und wie weit sind diese Dinge schon vergleichbar. Das muss abgeklärt werden.

Radio Utopie:
Wunderbar, wir haben jetzt unseren Zuhörerinnen und Zuhörern jede Menge Information zur Verfügung gestellt, wir werden das auch nochmal in einem kleinen Artikel versuchen zusammenzufassen. Volker, sag doch nochmal was zum Abschluss dieses erhellenden Interviews, vielleicht eine Zusammenfassung von dem, was den Inhalt dieses Interviews wiederspiegelt und was ihr jetzt vorhabt.

Volker Reusing:
Also, erst mal brauchen wir eine einstweilige Anordnung, damit nicht intransparent zugestimmt werden kann einem EFSF- Rahmenvertrag, der zu Auflagen führt, die IWF- artig streng sind, völlig maßlos, insbesondere unsere sozialen Grund- und Menschenrechte, die hier in Deutschland gelten völlig ignorieren und der auch, wenn sie uns eine Verfassungsänderung aufzwingen zum Absturz des Grundgesetzes führen kann, was zumindest abklärungsbedürftig ist. Und es geht darum, dass EFSF nicht umgebaut werden kann zu Ersatz- ESM und es darf auch nicht sein, das die Anwendung der universellen Menschenrechte hier in Deutschland ausgehöhlt wird. Bezogen auf die bürgerlichen Menschenrechte hat das Bundesverfassungsgericht das auch längst bestätigt, ohne diese Bestätigung ausschließlich auf die bürgerlichen Menschenrechte zu beschränken, nur viele Juristen auf anderen Ebenen haben es noch überhaupt nicht mitbekommen, dass dies längst bestätigt ist. Und Exekutive, Judikative und Legislative haben die von sich aus anzuwenden. Ich möchte nur kurz verweisen Mauerschützen 3 Urteil Randnummer 10, Randnummer 96 Bodenreform 3- Urteil, das ganze ist bereits anerkannt und die Politiker haben es verpennt und stimmen Mechanismen zu, die die universellen Menschenrechte mit Füßen treten – und dies noch mehr als unsere Grundrechte des Grundgesetzes. Deshalb beharren wir auch darauf, weil die uns sozial besser schützen. Und war auch eine Vorbedingung gewesen, dass Deutschland überhaupt wieder ein souveräner Staat wird und das Deutschland sich auf universelle Menschenrechte und Frieden verpflichtet. Ich verweise auf die Rede des Außenminister Berns von 1946, die berühmte Stuttgarter rede von ihm.

Radio Utopie:
Volker Reusing, Sarah Luzia Hassel Reusing, vielen, vielen Dank für dieses Interview. Wir bleiben dran an dem Thema und ihr seid sehr sehr gern wieder unsere Gäste.

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