Prof. Dr. Klaus Buchner (ÖDP) war von 2014 bis 2020 MdEP der ÖDP im EU-Parlament

Die Liste der ÖDP zur Europawahl im Mai 2014 wurde von Prof. Dr. Klaus Buchner angeführt. Er ist Atomphysiker und hat 2009 mit Teilerfolgen gegen den EU- Vertrag von Lissabon geklagt. Er besitzt daher viel EU- Detailwissen und wird so eine wesentliche Bereicherung des Europa-Parlamentes sein. Ein herzliches Danke an alle Wählerinnen und Wähler, die mit ihrer Stimme Dr. Buchner im Mai 2014 in das EU- Parlament gebracht haben, Dr. Buchner gehörte laut externen Bewertungen zu den aktivsten MdEP aus Deutschland.

ÖDP Bergisches Land

Freitag, 29. November 2013

Aktualisierte Satzung des ÖDP- Kreisverbandes Bergisches Land vom 28.11.13

Der ÖDP- KV Bergisches Land hat auf der Mitgliederversammlung am 28.11.2013 seine Satzung aktualisiert. Die alte Fassung der Satzung steht hier.  Um allen die Möglichkeit zu geben, weitere Vorschläge abzugeben, wird die Satzung hier im Blog der ÖDP Bergisches Land veröffentlicht.

Nach wie vor gelten diese Fragen:
Was ist an der Satzung bewahrenswert,
was sollte dringend verbessert werden, um den demokratischen Ansprüchen zu genügen
und was sollte sonst noch hinein oder besser formuliert werden, etc.....

Die geänderten oder neu Fomulierten Sätze der Satzung werden unterstrichen. Alle Änderungen sind einstimmig angenommen worden.  


§1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet



§1.1
Die Ökologisch-Demokratische Partei, Kreisverband Bergisch-Land, versteht sich als regionale Gliederung des Landesverbandes Nordrhein Westfalen für den Bereich der Städte Wuppertal, Solingen, Remscheid, dem Oberbergischen Kreis und dem Kreis Mettmann. Die Abkürzung heißt ÖDP.

§ 1.2
Der Kreisverband hat seinen Sitz in Wuppertal.

§ 2 Zweck und Ziel

§2.1
Der Kreisverband beteiligt sich an der politischen Willensbildung auch durch die Teilnahme an Kommunalwahlen und die Mitwirkung bei Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. zu diesem Zweck entwickelt er Programm und Wahlaussagen. Ausgangsbasis ist das
Grundsatzprogramm der Ökologisch Demokratischen Partei.

§2.2
Programme und Wahlaussagen haben den Zweck, Bürger und Bürgerinnen darüber zu informieren, für welche Ziele die ÖDP in den Parlamenten eintreten wird und welche Wege sie dabei einschlagen will.

§3 Mitgliedschaft

§3.1
Mitglied der Organisation kann werden, wer die Grundsätze und Ziele von Satzung und Grundsatzprogramm bejaht und unterstützt, mindestens 16 Jahre alt istund seinen 1. Wohnsitz oder (ausnahmsweise) seinen 2. Wohnsitz im Gebiet des Kreisverbandes hat. ÖDP- Mitglieder, die dem ÖDP- KV Bergisches Land besonders  verbunden sind oder geographisch in der Nähe des Kreisverbandes wohnen, können Mitglied im Kreisverband werden, sofern der Landesverstand nach Absprache dem zustimmt.

§3.2
Unvereinbar mit der Mitgliedschaft ist die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Partei. Über Ausnahmen entscheidet der Bundesvorstand.

§3.3
Die Mitgliedschaft kann schriftlich beim Kreisverband beantragt werden. Über die Aufnahme entscheidet der Kreisvorstand. Sie tritt mit Aushändigung des Mitgliedsausweises oder schriftlicher Bestätigung nach der 1. Beitragszahlung in Kraft. Ablehnungen brauchen nicht begründet zu werden.

§ 3.4
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Streichung, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Kreisverband ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Er ist sofort wirksam und entbindet von weiterer Beitragszahlung.
Die Streichung erfolgt durch den zuständigen Vorstand, wenn das Mitglied nach 1/2-jährigen Zahlungsrückstand trotz zweifacher Mahnung mit Fristsetzung und Hinweis auf die mögliche Streichung den fälligen Beitrag nicht zahlt.
Die Möglichkeit der Stundung bleibt unbenommen.
Gegen die Streichung ist die Anrufung des Landesschiedsgerichtes möglich, welches endgültig entscheidet.
Der Ausschluss kann nur erfolgen, wenn ein Mitglied erheblich und vorsätzlich gegen die Satzung und das Grundsatzprogramm der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zugefügt. Er wird durch das Landesschiedsgericht ausgesprochen und muss schriftlich begründet sein. Ein Ausschluss kann nur auf Antrag des Kreisvorstands ausgesprochen werden. Berufungsinstanz ist das Bundesschiedsgericht oder, sofern ein solches nicht vorhanden ist, an die Landesversammlung möglich. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der zuständige Kreisvorstand ein Mitglied von der Ausübung seiner Rechte bis zur Entscheidung des Landesschiedsgerichtes ausschließen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

§4.1
Jedes Mitglied hat das Recht
1. an der politischen Willensbildung der Partei in der üblichen Weise (Aussprachen, Abstimmungen und Wahlen) mitzuwirken,
2. an Parteitagen teilzunehmen,
3. im Rahmen der Gesetze und Satzungen an der Aufstellung von Kandidaten mitzuwirken, sobald es das wahlfähige Alter erreicht hat,
4. sich selbst bei diesen Anlässen um eine Kandidatur zu bewerben (siehe 3.)
5. innerhalb der Partei das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.

§ 4.2
Jedes Mitglied hat die Pflicht
1. die Grundsätze der Partei zu vertreten und sich für ihre Ziele einzusetzen,
2. die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane anzuerkennen,
3. den Beitrag pünktlich zu entrichten. Der Beitrag ist eine Bringschuld und jährlich, mindestens halbjährig zu bezahlen. Die Höhe des Beitrags bestimmt der Bundesparteitag.
4. Bei Beitragsrückstand ruht das Antrags-, Stimm- und Wahlrecht.

5.5 Organe des Kreisverbandes

§ 5.1
Die Organe des Kreisverbandes sind
1. die Kreismitgliederversammlung
2. der Kreisvorstand

§ 5.2
Die Kreishauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt, sonst nach Bedarf. Sie besteht aus den erschienenen Mitgliedern des Kreisverbandes.  Darüber hinaus sind Kreishauptversammlungen einzuladen, wenn dies der Landesvorstand unter Angabe von Gründen beantragt. Die Einladung kann per E- Mail erfolgen, wenn vom Mitglied eine schriftliche Zustimmung per Brief oder E- Mail vorliegt.

§ 5.3
Die Kreishauptversammlung, das erste Organ des Kreisverbandes hat folgende Aufgaben:
a) Wahl des Kreisvorstands und der Kassenprüfer für 2 Jahre. Wiederwahl und Abwahl sind möglich.
b) Wahl der Delegierten für den Landeshauptausschuss, Landes- und Bundesparteitag nach dem vorgegebenen Schlüssel für 2 Jahre. Die Nachwahl von (Ersatz-)Deligierten für die laufende Periode ist auf jeder Kreishauptversammlung möglich. 
c) Beschlussfassung über Wahlprogramme, politische Anträge und Entschließungen, den jährlichen Rechenschaftsbericht und die Entlastung des Kreisvorstandes, Beschlussfassung über die Kreisverbandssatzung. Änderungen sind nach der endgültigen Abstimmung nur mit 2/3- Mehrheit möglich.
d) Die Kreishauptversammlung bestimmt Themen und Beschlüsse, die den KV betreffen und kann auch Entscheidungen zu Themen treffen, die erst auf der Versammlung deutlich werden.
e) Jedes Mitglied kann schriftlich per Brief oder E- Mail Anträge formulieren, die die Kreismitgliederversammlung behandeln muss. Die Mitglieder sind in jeder Einladung auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

§5.4
Die Kreishauptversammlung entscheidet vor Kommunalwahlen über Bündnisse mit ökologisch orientierten Gruppen, Vereinen, Verbänden Bürgerinitiativen. Diese Bündnisse dürfen in der Zielsetzung, Satzung und Programm der ÖDP nicht widersprechen und müssen dem Landesvorstand bekannt gegeben werden.

§ 5.5
Ökologisch eingestellte Einzelpersonen (Nichtmitglieder) können auf kommunalen Listen des Kreisverbandes kandidieren. Sie müssen Satzung und Programm der Partei zustimmen und sie unterstützen. Die Kreishauptversammlung entscheidet über die Zusammensetzung der Wahllisten.

§5.6
Der Kreisvorstand besteht vorläufig aus 3 Mitgliedern (1. Vorsitzender, Schriftführer, Kassierer).
Die Zahl der Vorstandsmitglieder kann bei steigender Mitgliederzahl nach Bedarf erhöht werden. darüber entscheidet jeweils die die Kreishauptversammlung mit einfacher Mehrheit.
Der/die Kreisvorsitzende und sein/e Stellvertreter/in vertreten den Kreisverband nach außen nach § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die Geschäfte des Kreisverbandes im Interesse aller Mitglieder und im Sinne der Satzung zu führen.  Der/Die Schriftführer/in führt Protokoll über Vorstandssitzungen, Kreishauptversammlungen (Verlauf, Beschlüsse, Wahlergebnisse) und gibt diese an den Kreisvorstand weiter. Sämtliche Protokolle können auf Wunsch von den Mitgliedern eingesehen werden. Der/Die Kassierer/in trägt die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Kassen- und Kontenführung, die finanzielle Abrechnung mit dem Landesverband, den jährlichen Rechenschaftsbericht über die Finanzen des Kreisverbamdes, der der Kreisversammlung vorgelegt wird.

§ 5.7
Die 2 Kassenprüfer prüfen vor der jährlichen Kreishauptversammlung Kassenführung und Belege und erstellen darüber einen Bericht, der den Mitgliedern vorgelesen wird und eingesehen werden kann. Die Kassenprüfer haben das Recht und die Pflicht, sich auch zwischenzeitlich von der Korrektheit der Kassenführung zu überzeugen.

§5.8
Die Kreishauptversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.

§5.9
Für die Aufstellung von Kandidaturen zu politischen Wahlen finden Mitgliederversammlungen in den betreffenden Wahlkreisen, Kommunen oder Landkreisen statt.


§6 Schlussbestimmungen

§6.1
Der Kreisverband Bergisches Land regelt seine Arbeit frei und selbstständig nach dem Grundsatz der Dezentralisation und Selbstbestimmung im Rahmen der Satzung, des Grundsatzprogrammes und der Beschlüsse der Landes- und Bundespartei. Eigene Satzungen und Wahlprogramme müssen dem Landesvorstand zur Einsicht vorgelegt werden.

§6.2
Im übrigen wird auf die Landes- und Bundesatzung und auf die Nebenordnungen der ÖDP verwiesen.

Diese Satzung gilt ab Annahme durch die Gründungsversammlung an.
Beschlossen in Wuppertal, am 20.01.2007 (Link zur alten Fassung)
Aktualisiert in Hilden am 28.11.2013
 

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